Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock - Bekanntmachung des Erörterungstermins

I.

Die gemäß § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vorgesehene Erörterung der Stellungnahmen/Einwendungen, die zu o.g. Vorhaben eingegangen sind, findet am 25.02.2020 um 9 Uhr bei der ROSTOCK PORT GmbH, Tagungsraum 2, Ost-West-Str. 32, 18147 Rostock statt. Die Erörterung wird bei Bedarf am 26.02.2020 an gleicher Stelle fortgesetzt.

 

II.

  1. Die Erörterung ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG).
  2. Die Behörden und anerkannten Vereinigungen i. S. von § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG und die-jenigen, die Einwendungen erhoben haben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, wer-den zu der Erörterung gesondert schriftlich geladen. Sie können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Darüber hinaus können sie Personen zu ihrer Unterstützung beiziehen. Auslagen, die Ihnen zur Wahrung des Termins entstehen, werden nicht erstattet. Beteiligte, die auf Grund von Hör- und/oder Sprachbehinderungen die Bereitstellung geeigneter Kommunikationshilfen wünschen, werden um rechtzeitige Information vor dem Termin an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Kiel gebeten. Kommunikationshilfen werden kostenfrei bereitgestellt.
  3. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann ohne ihn verhandelt und im Planfeststellungsbeschluss entschieden werden.
  4. Die Erörterung wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Der/Die weitere/n Erörte-rungstermin/e wird/werden gesondert bekannt gemacht.

Zu Beginn der Erörterung wird eine Tagesordnung bekannt gegeben. Erörtert werden u.a. naturschutzfachliche Themen, der Umgang mit Baggergut, bauzeitliche Fragen und Fragen des Baulärms und von Erschütterungen im Zusammenhang mit den Nassbaggerarbeiten.

Kiel, den 23. Januar 2020

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Standort Kiel– Planfeststellungsbehörde -

Az.: 3100P - 143.3/0066

Im Auftrag
Kuchenbuch

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