Information zum Wohngeldstärkungsgesetz

Information zum Wohngeldstärkungsgesetz

Zum 1. Januar 2020 wird das Wohngeld erhöht. Dies sieht das Wohngeldstärkungsgesetz vor, das Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Es ist die erste Anhebung des Wohngeldes seit vier Jahren.

Haushalte mit einem laufenden Wohngeldbezug erhalten das höhere Wohngeld zu Beginn des Jahres 2020, ohne dass hierfür ein Antrag gestellt werden muss.

Durch die nach oben verschobenen Einkommensgrenzen können künftig auch mehr Haushalte als bisher Wohngeld erhalten. Gerade Haushalte, die in den letzten Jahren zum Beispiel durch Rentenerhöhungen aus dem Wohngeld gefallen sind, könnten nunmehr wieder einen Anspruch erlangen.

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Im Jahr 2018 haben in Mecklenburg-Vorpommern knapp 23.000 Haushalte Wohngeld bezogen. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch pro Haushalt belief sich auf 121 EUR im Monat.

Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist individuell verschieden und abhängig vom Wohnort. Die Berechnung richtet sich nach der Haushaltsgröße, der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung und des Haushaltseinkommens. Auf der Internetseite des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Bau/Wohngeld/) gibt es weitere Informationen zum Wohngeld sowie einen Link zu einem Wohngeldrechner. Mit diesem kann ein Anspruch unverbindlich geprüft werden.

Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Familien, die Wohngeld beziehen, können zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Beantragt werden kann Wohngeld bei der Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung. (Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Herr Westphal, Tel. 038293/823420, Mail: m.westphal@stadt-kborn.de)

Bund und Länder geben im Jahr 2020 rund 1,2 Milliarden Euro für das Wohngeld aus. Auf Mecklenburg-Vorpommern entfallen davon knapp 40 Millionen Euro.

Künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst, erstmals zum 1. Januar 2022. Dadurch reduzieren sich die Fälle, in denen Haushalte infolge von Einkommenssteigerungen aus dem Wohngeld fallen oder zwischen Wohngeld und Leistungen der Grundsicherungen wechseln.

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