Was benötige ich für?
Der Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten im Rathaus einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Was benötigen Sie?
Ihren Personalausweis oder Reisepass
Wichtig
die Arztwahl ist Ihnen freigestellt
Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an
den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen






