Was benötige ich für?

Der Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten im Rathaus einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Was benötigen Sie?

Ihren Personalausweis oder Reisepass

Wichtig

die Arztwahl ist Ihnen freigestellt

Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an

den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen

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