Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger
Sehr geehrte Neubürgerin, sehr geehrter Neubürger,
wir begrüßen Sie ganz herzlich in Kühlungsborn und wünschen Ihnen ein rasches und harmonisches Einleben. Wir hoffen sehr, dass es Ihnen bei uns gut gefällt und Sie sich im Ostseebad Kühlungsborn wohlfühlen werden.
Im Interesse eines gedeihlichen Zusammenlebens in unserer Stadt beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Das Verwenden von Rasenmähern ist grundsätzlich werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr gestattet. Im Interesse einer guten Nachbarschaft sollte auf die Bedürfnisse anderer Rücksicht genommen werden (insbesondere während der Mittagszeit von 13.00 bis 15.00 Uhr).
Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern obliegt grundsätzlich die Reinigung der Fläche außerhalb ihres Grundstückes von der Grundstücksgrenze bis zur Straßenmitte. Hierzu gehört u. a. die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Abfall und Unkraut. Ausgenommen sind die Fahrbahnen an Grundstücken, die an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen sind.
Bei Schneefall und Eisglätte sind – schon im eigenen Interesse – alle Gehwege einschließlich der Geh- und Radwege entlang den Grundstücksgrenzen in einer Breite von 1,50 m frei zu halten und ggf. mit Sand oder anderen abgestumpften Mitteln abzustreuen. Das Räumen oder Abstreuen ist werktags bis 7.00 Uhr zu erledigen. Ggf. ist eine Wiederholung bis 20.00 Uhr erforderlich.
Sollten Sie einen Garten haben, achten Sie bitte darauf, dass Sie die Bäume, Büsche und Hecken so weit zurück schneiden, dass sie nicht störend in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Bei Gehwegen ist z. B. eine Höhe von 2,50 m erforderlich, um Passantinnen und Passanten nicht zu behindern. Im Interesse einer guten Nachbarschaft sollten Sie auch darauf achten, dass Sichtbehinderungen an Grundstückseinfahrten der Nachbargrundstücke ausgeschlossen sind.
Wenn Sie Material auf einem Gehweg ablagern wollen, z. B. Bauschuttcontainer, Baumaterial, ist hierfür eine Genehmigung durch die Stadt Ostseebad Kühlungsborn erforderlich.
Sind Sie Besitzerin oder Besitzer eines Hundes? Dann möchten wir Sie herzlich bitten, dafür zu sorgen, dass Ihr Hund keine Kotablagerung im öffentlichen Bereich (Fußweg, Fußgängerzone, Spielplatz, Grünfläche etc.) hinterlässt. Notfalls müssen Sie sich um die Beseitigung kümmern.
Ein Restabfallbehälter (Mülltonne) ist beim Landkreis Bad Doberan, Sachgebiet Abfallwirtschaft, August-Bebel-Straße 03, 18209 Bad Doberan zu beantragen.






