Was benötige ich für?
bei natürlichen Personen:
- Antrag auf Gaststättenerlaubnis (Formular in der Behörde erhältlich)
- Bundeszentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Eigentumsnachweis über die Räumlichkeiten
- Baugenehmigung oder Nutzungsänderung
- Lebensmittelrechtliche Unterweisung der IHK
- Gesundheitspass
- Grundriss 5fach
- Lageplan 5fach
bei juristischen Personen:
- Antrag auf Gaststättenerlaubnis (Formular in der Behörde erhältlich)
- Bundeszentralregisterauszug von allen Geschäftsführern (nicht älter als 3 Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug von allen Geschäftsführern (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Handelsregisterauszug
- Eigentumsnachweis über die Räumlichkeiten
- Baugenehmigung oder Nutzungsänderung
- Lebensmittelrechtliche Unterweisung der IHK
- Gesundheitspass
- Grundriss 5fach
- Lageplan 5fach
bei natürlichen Personen
- Antrag auf Maklererlaubnis
- Bundeszentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
bei juristischen Personen
- Antrag auf Maklererlaubnis
- Bundeszentralregisterauszug von allen Geschäftsführern (nicht älter als 3 Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug von allen Geschäftsführern und der jur.Person (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt von allen Geschäftsführern und der jur. Person
- Handelsregisterauszug
Für eine Gewerbeanmeldung, - ummeldung,- abmeldung ist ein gültiger Personalausweis erforderlich.
Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung und – ummeldung beträgt 26,- EUR.
Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Bei juristischen Personen muss ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden.
Formulare zur Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung
Auf schriftlichen Antrag.
Gebühr 10,- EUR
Die Gestattung ist 14 Tage vorher zu beantragen.
Gebühr bis einen Tag je Standort 31,- EUR
je weiteren Tag je Standort 15,50 EUR jedoch nicht mehr als 256,-EUR
Nachträgliche Auflagen 15,50 bis 77,- EUR
Formular zur Gestattung gemäß § 12 Abs. 1 GastG
einzureichende Unterlagen für die Erteilung einer Reisegewerbekarte
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- 1 Paßbild
- Gebühren 26,- bis 358,- EUR
- Ausstellung einer Zweitschrift 10,- EUR
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