Was benötige ich für?

Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz
einzureichende Unterlagen für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz

bei natürlichen Personen:
- Antrag auf Gaststättenerlaubnis (Formular in der Behörde erhältlich)
- Bundeszentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Eigentumsnachweis über die Räumlichkeiten
- Baugenehmigung oder Nutzungsänderung
- Lebensmittelrechtliche Unterweisung der IHK
- Gesundheitspass
- Grundriss 5fach
- Lageplan 5fach

bei juristischen Personen:
- Antrag auf Gaststättenerlaubnis (Formular in der Behörde erhältlich)
- Bundeszentralregisterauszug von allen Geschäftsführern (nicht älter als 3 Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug  von allen Geschäftsführern (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Handelsregisterauszug
- Eigentumsnachweis über die Räumlichkeiten
- Baugenehmigung oder Nutzungsänderung
- Lebensmittelrechtliche Unterweisung der IHK
- Gesundheitspass
- Grundriss 5fach
- Lageplan 5fach


Maklererlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung
einzureichende Unterlagen für die Erteilung einer Maklererlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung

bei natürlichen Personen
- Antrag auf Maklererlaubnis
- Bundeszentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt

bei juristischen Personen
- Antrag auf Maklererlaubnis
- Bundeszentralregisterauszug von allen Geschäftsführern (nicht älter als 3 Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug von allen Geschäftsführern und der jur.Person (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt von allen Geschäftsführern und der jur. Person
- Handelsregisterauszug


Gewerbeanmeldung, -abmeldung und -ummeldung

Für eine Gewerbeanmeldung, - ummeldung,- abmeldung ist ein gültiger Personalausweis erforderlich.

Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung und – ummeldung beträgt 26,- EUR.

Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Bei juristischen Personen muss ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden.


Formulare zur Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung   

Gewerbeauskunft

Auf schriftlichen Antrag.

Gebühr 10,- EUR

Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs.1 GastG)

Die Gestattung ist 14 Tage vorher zu beantragen.

Gebühr bis einen Tag je Standort 31,- EUR

je weiteren Tag je Standort 15,50 EUR jedoch nicht mehr als 256,-EUR

Nachträgliche Auflagen 15,50 bis 77,- EUR


Formular zur Gestattung gemäß § 12 Abs. 1 GastG

Erteilung einer Reisegewerbe-erlaubnis

einzureichende Unterlagen für die Erteilung einer Reisegewerbekarte

- Polizeiliches Führungszeugnis

- Auszug aus dem Gewerbezentralregister

- 1 Paßbild

- Gebühren 26,- bis 358,- EUR

- Ausstellung einer Zweitschrift 10,- EUR

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