Was benötige ich für?

Fischereischein

Was benötigen Sie?

Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein mit sich führen. Er wird unter folgenden Voraussetzungen auf Lebenszeit erteilt:

  • 1. nach Vorlage eines Prüfungszertifikates über eine bestandene Fischereischeinprüfung.
  • 2. nach Vorlage eines unterschriebenen Antrages auf Erteilung eines Fischereischeines
  • 3. nach Vorlage eines gültigen Personaldokumentes.(Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren legt der Erziehungsberechtigte den Ausweis vor).
  • 4. nach Vorlage eines aktuellen Passfotos

Gebühren:

Für die Neuausstellung eines Fischereischeines: 8,--€.

Die Fischereiabgabemarke kostet für das Jahr 6,--€.

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