Was benötige ich für?
Fischereischein
Was benötigen Sie?
Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein mit sich führen. Er wird unter folgenden Voraussetzungen auf Lebenszeit erteilt:
- 1. nach Vorlage eines Prüfungszertifikates über eine bestandene Fischereischeinprüfung.
- 2. nach Vorlage eines unterschriebenen Antrages auf Erteilung eines Fischereischeines
- 3. nach Vorlage eines gültigen Personaldokumentes.(Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren legt der Erziehungsberechtigte den Ausweis vor).
- 4. nach Vorlage eines aktuellen Passfotos
Gebühren:
Für die Neuausstellung eines Fischereischeines: 8,--€.
Die Fischereiabgabemarke kostet für das Jahr 6,--€.






