Was benötige ich für?
Die Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn erhebt aufgrund der gültigen Satzung eine Zweitwohnungssteuer. Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe ist der Stadt innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder durch eine Erklärung gegenüber der Stadt anzuzeigen.
Folgende Kriterien sind anzugeben:
1.Lage der Wohnung
2.Übergabetag der Wohnung lt. Kaufvertrag bzw. Mietbeginn
3.Kaufpreis bzw. jährlicher Mietwert
4.Größe der Wohnung (Wohnfläche in qm)
Die Zweitwohnungssteuer beträgt 20 % der Jahresrohmiete.
Nähere Information hierzu erteilt Ihnen gerne die Steuerabteilung (Zimmer 11 im I. OG, Frau Heise oder Frau Behrens, Tel. 823411).






