Was benötige ich für?
Wo wird eine Fundsache aufbewahrt?
Fundsachen müssen uns unverzüglich bei der Stadtverwaltung angezeigt werden. Eine Fundsache können Sie bei uns im Fundbüro, Zimmer 7, abgeben. Sie können auch nachfragen, wenn Sie selbst etwas verloren haben.
Wenn Sie uns größere Fundsachen anzeigen, können wir
den Kommunalservice Kühlungsborn damit beauftragen, den
Gegenstand/die Gegenstände abzuholen. Dies gilt nicht für Fahrräder.
Wichtig jeder Fund von mehr als 5,--€ bedarf der Anzeige
die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate Sie erhalten Finderlohn bis zum Wert
von 500 € = 5 %
vom Mehrwert 3 %
Für die Verwahrung der Fundsachen wird eine Gebühr erhoben, die bei Abholung durch den Finder oder den Eigentümer fällig wird.
Verwahrgebühr :
| im Wert bis zu 10,00 € | 1,00 Euro |
| im Wert von 10,01 - 25,00 € | 1,50 Euro |
| im Wert von 25,01 - 50,00 € | 3,50 Euro |
| im Wert von 50,01 - 150,00 € | 4,50 Euro |
| im Wert über 150,00 € | 4,50 Euro zuzügl.1 v H für den über 150 € hinausgehenden Mehrwert. |
Verwaltungsgebühr
Bescheinigungen und sonstige schriftliche Auskünfte zu Fundsachen 6,00 Euro
(Diese Gebühr wird demzufolge auch erhoben, bei schriftlicher Aufforderung zur Abholung der Fundsachen nach Verstreichen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist)






